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Dienstleister und Empfänger

Stand: Entwurf, 16. September 2026 — noch nicht freigegeben

Diese Seite befindet sich in Abstimmung. Die Angaben sind noch nicht als verbindliche Datenschutzinformation freigegeben.

1. Einordnung

NURIS setzt für den Betrieb der Plattform Dienstleister ein. Diese Übersicht beschreibt Rolle, Datenarten und Verarbeitungsorte. Die für Ihren Betrieb verbindliche Fassung ist die Anlage zu Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag; diese öffentliche Übersicht dient der zusätzlichen Transparenz und wird nach Abschluss der Vertragsprüfung verbindlich gepflegt.

2. Infrastruktur und Betrieb (Bebor-Auftragsverarbeiter bzw. eigene Dienstleister)

• Mittwald CM Service GmbH & Co. KG (Deutschland): Hosting der Plattform und E-Mail-Betrieb; KI-Dienste (Sprachmodelle, Transkription, Bildanalyse) laufen auf Mittwald-Infrastruktur — diese gelten als eigener, separat vertraglich geregelter Dienst und werden nicht pauschal mit dem Hosting gleichgesetzt. • Browser-Push-Dienste: Zustellung von Web-Push-Benachrichtigungen über die Push-Dienste der jeweiligen Browser-Anbieter. • Sentry (Anbieter: Functional Software Inc., USA): technische Fehlerberichte der Produktivumgebung. Die eingesetzte Region (EU-/US-Instanz) und die vertragliche Einordnung sind Gegenstand der laufenden Vertragsprüfung; eine mögliche Übermittlung in die USA wird bei der Vertragsfeststellung konkret benannt.

3. Zustelldienste für Push-Benachrichtigungen

Für die Zustellung von Benachrichtigungen auf Endgeräte werden die Plattform-Zustelldienste genutzt: • Google Firebase Cloud Messaging (Android/Weiterleitung), • Apple Push Notification Service (iOS), • Push-Dienste der Browser-Anbieter (Web-Push). Vor der Übertragung werden Benachrichtigungen serverseitig neutralisiert: Die Zustelldienste erhalten ausschließlich einen neutralen Titel und Hinweistext sowie technische Routing-Kennungen — keine Namen, Nachrichtentexte oder Inhaltsvorschauen. Bei diesen Zustelldiensten kann eine Verarbeitung in Drittländern (insbesondere USA) nicht ausgeschlossen werden. Die jeweils einschlägige Transfergrundlage (Angemessenheitsbeschluss, Garantien oder Standardvertragsklauseln) und die konkrete Vertragspartei je Dienst sind Gegenstand der laufenden Vertragsprüfung und werden hier nach Feststellung konkret benannt.

4. Weitere technisch angebundene Dienste

• Google Maps/Routes (Karten-, Geocoding- und Routenfunktionen): technisch angebunden; konkrete Nutzung je Mandant und Funktion. • Meilisearch (Volltextsuche): selbst betrieben auf der Hosting-Infrastruktur — kein externer Suchdienst-Empfänger. • OpenAI: technisch integriert, derzeit nicht freigeschaltet; ohne ausdrückliche Freigabe findet keine Übertragung an diesen Anbieter statt.

5. Dienste im Vertrag Ihres Betriebs

Einige Anbindungen laufen über den eigenen Vertrag Ihres Betriebs mit dem jeweiligen Anbieter — zum Beispiel Telefonie (sipgate, Placetel), Abrechnungs- und Fachportale, Dokumentenarchive oder Ihr Microsoft-365-Kalender. In diesen Fällen verarbeitet NURIS die Datenflüsse im Auftrag Ihres Betriebs; die datenschutzrechtliche Beziehung zum Anbieter liegt bei Ihnen. Einzelheiten je Anbindung finden Sie unter „Integrationen".

6. Änderungen weiterer Auftragsverarbeiter

Für den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter gilt das Genehmigungsmodell nach Art. 28 DSGVO: Je nach vertraglicher Vereinbarung erteilt Ihr Betrieb eine spezifische Genehmigung für einzelne Dienste oder eine allgemeine schriftliche Genehmigung. Bei allgemeiner Genehmigung teilen wir beabsichtigte Änderungen (Hinzufügung oder Austausch) vor Wirksamwerden mit; Ihr Betrieb kann innerhalb der vereinbarten Frist widersprechen. Empfänger außerhalb eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses — etwa Anbieter im eigenen Vertrag Ihres Betriebs — sind von diesem Modell getrennt.