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Auftragsverarbeitung, Dienstleister und Sicherheit

Stand: Entwurf, 16. September 2026 — noch nicht freigegeben

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1. Auftragsverarbeitung

Setzt Ihr Betrieb NURIS zur Verarbeitung betrieblicher Daten ein, bleibt Ihr Betrieb Verantwortlicher; die Bebor GmbH handelt als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO) mit Anlagen zu Verarbeitungsumfang, technisch-organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragsverarbeitern.

2. Sicherheitsmaßnahmen (Auszug)

• Rollen- und Berechtigungskonzept mit granularer Zugriffssteuerung. • Vollständiges Audit-Protokoll fachlicher Verwaltungszugriffe. • Serverseitig verschlüsselte Ablage von Zugangsdaten (Vault). • Push-Benachrichtigungen werden vor der Zustellung neutralisiert (keine Inhalte an Zustelldienste). • Externe KI-Dienste sind technisch gesperrt, solange keine Freigabe erteilt ist. • Support-Zugriffe auf Konten sind begründungspflichtig, zeitlich begrenzt und vollständig protokolliert.

3. Unterauftragsverarbeiter

Die verbindliche Liste der eingesetzten Dienstleister ist Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Aktuell umfasst sie insbesondere den Hosting-Anbieter (Mittwald, Deutschland) sowie die Zustelldienste für Push-Benachrichtigungen. Der Wechsel weiterer Auftragsverarbeiter folgt dem Genehmigungsmodell nach Art. 28 DSGVO — siehe „Dienstleister und Empfänger". Die öffentliche Übersicht wird nach Vertragsprüfung verbindlich gepflegt.