1. Was hier bereitgestellt wird
An dieser Stelle stellen wir nach Freigabe anpassbare Muster bereit, die Betriebe für ihre eigenen Datenschutzinformationen verwenden können — zum Beispiel:
• Datenschutzinformation für Beschäftigte des Betriebs,
• Information für Bewerberinnen und Bewerber,
• Information für Klientinnen, Klienten und deren Angehörige,
• Informationen für Schulbegleitung und Eingliederungshilfe,
• Muster zu Einwilligungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen.
2. Wichtiger Hinweis
Die Muster sind noch in Abstimmung und derzeit nicht freigegeben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung: Ihr Betrieb bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen Datenschutzinformationen verantwortlich. Ein öffentliches Muster — etwa eines Auftragsverarbeitungsvertrags — ist kein abgeschlossener Vertrag; die konkrete Vereinbarung mit den jeweiligen Anlagen gilt.