KI-Funktionen und Datenverarbeitung
Stand: Entwurf, 16. September 2026 — noch nicht freigegeben
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1. Welche KI-Funktionen es gibt
NURIS nutzt KI-gestützte Funktionen in begrenzten Bereichen, unter anderem:
• Textassistenz für Dokumentations- und Notizfunktionen,
• Zusammenfassungen und Auswertungen innerhalb der Plattform (z. B. BeborGPT-Assistent mit Fachabfragen),
• Übersetzung von Nachrichten,
• Sprachtranskription (Diktat zu Text) und Bildanalyse, soweit freigeschaltet.
2. Anbieter und Verarbeitungsort
Die aktiven KI-Funktionen laufen über die KI-Dienste des Hosting-Anbieters Mittwald (Deutschland). Externe KI-Anbieter (insbesondere OpenAI) sind technisch gesperrt: Ohne ausdrückliche, dokumentierte Freigabe werden keine Daten an diese Anbieter übertragen.
3. Was der Assistent nicht kann
Der BeborGPT-Assistent hat keinen freien Datenbankzugriff. Er kann ausschließlich fest definierte Fachabfragen ausführen, die den Berechtigungen des anfragenden Kontos unterliegen; generische Datenbankwerkzeuge sind nicht verfügbar. KI-Funktionen treffen keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung (Art. 22 DSGVO): KI-gestützte Vorschläge — etwa in der Einsatzplanung — werden vor einer Entscheidung von Menschen geprüft.
4. Transparenz und Kennzeichnung
KI-generierte Inhalte werden im jeweiligen Funktionskontext erkennbar gemacht. Die Einstufung einzelner Funktionen nach der europäischen KI-Verordnung wird derzeit fachlich geprüft und hier ergänzt, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.