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Datenschutz für Geschäftskontakte und Support

Stand: Entwurf, 16. September 2026 — noch nicht freigegeben

Diese Seite befindet sich in Abstimmung. Die Angaben sind noch nicht als verbindliche Datenschutzinformation freigegeben.

1. Verarbeitungen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Ansprechpartnern bei Interessenten und Kundenbetrieben für: • Vertrieb und Angebotserstellung (Kontaktdaten, Funktion, Kommunikationshistorie), • Vertragsverwaltung und Abrechnung, • Support und Störungsbehebung, • Informationen zu unserem Angebot, soweit Sie eingewilligt haben.

2. Support-Zugriffe auf Kundenkonten (Impersonation)

Zur Fehleranalyse kann ein berechtigter Administrator zeitweise die Ansicht eines Benutzerkontos übernehmen. Dies erfolgt ausschließlich mit dokumentiertem Grund, ist auf 60 Minuten begrenzt und jede Aktion wird mit der handelnden Supportperson protokolliert.

3. Rechtsgrundlagen je Zweck

• Vertrag und Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Vertragsverhältnis mit eigenen Vertragspartnern sowie Anfragen und Angebotsbearbeitung. • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Kommunikation mit Ansprechpartnern unserer juristischen Kunden und Interessenten — unser Interesse liegt in der Durchführung der Geschäftsbeziehung und der Dokumentation von Supportvorgängen. • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): ausschließlich für freiwillige Werbeinformationen; widerrufbar mit Wirkung für die Zukunft. • Gesetzliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung von Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.

4. Aufbewahrungsdauer und Kriterien

• Vertrags- und Abrechnungsunterlagen: gesetzliche Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bis 10 Jahre ab Vertragsende beziehungsweise Erstellung). • Ansprechpartnerdaten: Dauer der Funktion als Ansprechpartner im Vertragsverhältnis; endet die Funktion oder die Geschäftsbeziehung, werden die Daten nach Ablauf der Prüfungs- und Aufbewahrungsfristen gelöscht. • Support-Vorgänge und Kommunikationshistorie: solange der Vorgang für Nachvollziehbarkeit und Rechtfertigung erforderlich ist; Fristbeginn ist der Abschluss des Vorgangs. • Werbekontakte: bis zum Widerruf der Einwilligung. Die konkrete Frist je Datenklasse wird im Löschkonzept festgelegt und hier nach Freigabe benannt; die genannten Kriterien und gesetzlichen Rahmenfristen gelten bereits.